BEITRÄGE
Einige Beiträge von deutschen, russischen, amerikanischen usw. MedienrepräsentantInnen, ForscherInnen über Journalistik, Massenmedien, Pressefreiheit und Journalismus überhaupt.
Presse, Hörfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland
VII. Journalismus als Beruf
Journalismus ist in Deutschland ein freier Beruf; es gibt kein festes
Berufsbild und keine vorgeschriebenen Ausbildungswege, diese Freiheit
garantiert Art. 5 des Grundgesetzes. Noch immer sprechen viele Journalisten
von einem "Begabungsberuf", doch in der Praxis sieht es anders aus: ohne
gründliche Fachkenntnisse oder Spezialwissen, zumeist durch ein Hochschulstudium
erworben, können sich nur wenige durchsetzen. Allerdings binden sich
nicht alle journalistisch Tätigen an eine bestimmte Zeitung, Zeitschrift
oder Rundfunkanstalt, es gibt gerade in diesem Beruf viele freie Mitarbeiter,
die kein festes Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber
eingehen. Man schätzt ihren Anteil an den in den Medienberufen tätigen
auf etwa ein Drittel.
1. Ausbildung und Fortbildung in großer Vielfalt
Der älteste und meist begangene Weg in den Journalismus, vor allem
bei der Presse, führt über das Volontariat, die Ausbildung am
Arbeitsplatz in der Redaktion. Etwa drei Viertel aller Journalisten haben
diesen Ausbildungsgang beschritten. "Grundsätze für das Redaktionsvolontariat
an deutschen Zeitungen" sorgen für einen vergleichbaren Ausbildungsstandard.
Etwa 3000 Ausbildungsplätze für angehende Redakteure stellen
Tageszeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und die öffentlich-rechtlichen
wie die privaten Rundfunkgesellschaften jährlich zur Verfügung.
In der Tagespresse haben etwa 60 Prozent der Volontäre ein Hochschulstudium
abgeschlossen, wenn sie ihre Ausbildung in der Redaktion beginnen.
Die Dauer des Volontariates beträgt zwei Jahre, sie kann für
Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder mit einer Berufsausbildung
verkürzt werden. Vier bis sechs Wochen verbringen die angehenden
Journalisten in der Regel an saußerbetrieblichen Bildungseinrichtungen,
etwa an der Akademie für Publizistik in Hamburg, am Deutschen Institut
für publizistische Bildungsarbeit in Hagen oder an der Akademie der
Bayerischen Presse in München.
Zehn Einrichtungen zur Ausbildung von Journalisten bezeichnen sich als
"Schule"; sechs von ihnen werden von finanzkräftigen Presseverlagen
finanziert. Die Deutsche Journalistenschule in München bildet jährlich
etwa 45 Bewerber aus, von denen 30 gleichzeitig ein Fachstudium in Kommunikationswissenschaft
an der Universität München absolvieren. Etwa die gleiche Zahl
angehender Journalisten besucht die Journalistenschule des Axel Springer-Verlages
in Berlin, und jährlich 20 Bewerber nimmt die Henri Nannen-Schule
in Hamburg auf, die der Verlag Gruner + Jahr und die Wochenzeitung "Die
Zeit" gemeinsam finanzieren. Ebenfalls von Medienunternehmen finanziert
sind die Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten
in Düsseldorf und die Burda-Journalistenschule in München. Dort
besteht auch das Institut zur Förderung des publizistischen Nachwuchses,
in Berlin die Berliner Journalistenschule und die Evangelische Journalistenschule,
in Essen die Journalistenschule Ruhr.
Auf Tätigkeiten speziell in Fernsehgesellschaften bereitet die
Bayerische Akademie für Fernsehen in München vor. Elf deutsche
Universitäten - Augsburg, Freie Universität Berlin, Bochum,
Dresden, Erlangen/Nürnberg, Göttingen, Hohenheim, Leipzig, Mainz,
München und Münster - bieten ein Fachstudium im Bereich der
Publizistik-/Kommunikationswissenschaft an, das aber in Kombination mit
anderen Studienfächern stärker der Berufsvorbildung und nicht
der Berufsausbildung von Journalisten dient, da im Studienplan der Bezug
zur journalistischen Tagesarbeit eine geringe Rolle spielt. An fünf
Universitäten - Bamberg, Freie Universität Berlin, Hohenheim,
Mainz und Tübingen - und an der Hochschule für Musik und Theater
in Hannover können Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium
ein Aufbaustudium in Journalistik/Kommuni-kationswissenschaft absolvieren,
das stärker praxisbezogen ist.
Die Rundfunkanstalten, die ihren Nachwuchs in den Redaktionen zum größten
Teil von Zeitungen und Zeitschriften übernehmen, verfügen über
zwei Einrichtungen der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung: die Schule
für Rundfunktechnik in Nürnberg, an deren Kursen jährlich
gegen tausend Mitarbeiter aus den technischen Abteilungen der Rundfunkanstalten
teilnehmen, und seit 1977 die Zentrale Fortbildung der Programmitarbeiter
(ZFP) in Wiesbaden und Hannover; hier finden jährlich 80 bis 90 Seminare
für etwa 1.500 Volontäre und Redakteure statt. Außerdem
absolviert eine Anzahl von angehenden Mitarbeitern der Fernsehgesellschaften
ein Studium an der Hochschule für Fernsehen und Film in München.
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Journalisten organisieren
die Journalisten- und Verlegerverbände, die Stiftungen der Parteien,
die Bundeszentrale für politische Bildung, die Religionsgemeinschaften
und viele andere Gruppierungen. Allein der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
bietet jährlich 16 Grund- und acht Aufbauseminare von jeweils 14tägiger
Dauer an.
2. Interessenvertretungen der Journalisten und Verleger
Im Alltag des Journalisten verblaßt mancher Glanz, der diesen Beruf
in Filmen und Romanen umgibt, nicht selten auch kollidiert seine Berufsauffassung
mit der seines Arbeitgebers. Deshalb ist die Bereitschaft, sich einer
Interessenvertretung anzuschließen, in diesem Beruf ziemlich groß,
der Organisationsgrad liegt bei etwa 70 Prozent. Die mitgliederstärkste
Berufsorganisation ausschließlich für Journalisten ist der
Deutsche Journalistenverband (DJV) mit rund 28.000 Mitgliedern. 1989 schlossen
sich die in der Deutschen Journalisten-Union (dju) gewerkschaftlich organisierten
Journalisten mit anderen Gewerkschaften aus den Bereichen Druck und Papier,
Rundfunk, bildende Künste, Theater und mit einer Gruppe von Schriftstellern
zur Industriegewerkschaft Medien zusammen. Die einzelnen Berufsverbände
blieben als Fachgruppen in der Gewerkschaft erhalten, doch entstand durch
die Fusion eine gesellschaftspolitisch schlagkräftige Organisation
mit rund 200.000 Mitgliedern, davon etwa 25.000 journalistisch tätigen
bei Presse und Rundfunk.
Die Interessen der Verleger vertritt für die Tagespresse der Bundesverband
deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem die Verleger von 324 Tageszeitungen
und 14 Wochenzeitungen angehören. Im Verband deutscher Zeitschriftenverleger
(VDZ) sind rund 400 Verlage organisiert, die mehr als 3.000 Zeitschriften
herausbringen. Aufgaben der Verbände sind nicht nur die Wahrung der
Unabhängigkeit der Presse gegenüber den politischen Institutionen,
die Förderung des Ansehens in der Öffentlichkeit und die Vertretung
wirtschaftlicher Interessen, sondern auch die Beratung der Mitglieder
und die Führung von Verhandlungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten
und Tariffragen. 3. Selbstkontrolle statt Aufsicht Im Jahre 1956 konstituierte
sich der Deutsche Presserat als Selbstkontroll-Einrichtung. Man versprach
sich von diesem Gremium nach dem Vorbild des britischen General Council
of the Press eine geschlossene Interessenvertretung von Verlegern und
Journalisten gegenüber Öffentlichkeit und Staat.
Die Verbände der Zeitungs- und der Zeitschriftenverleger und die
Arbeitsgemeinschaft der Journalistenorganisationen entsenden in das Gremium
jeweils zehn Mitglieder, wodurch häufig eine Patt-Situation in Interessenkonflikten
entstanden ist. In den Jahren 1973 und 1995 verabschiedete der Deutsche
Presserat unter der Bezeichnung "Publizistische Grundsätze" eine
Art Pressekodex und äußerte sich häufig zu medienpolitischen
Fragen. Er betätigt sich vornehmlich als moralische Instanz ohne
Sanktionsmöglichkeiten, die ins Bewußtsein bringt, daß
Publizistik nicht nur Geschäft ist. Der Deutsche Presserat reagiert
auf begründete Beschwerden mit Rügen, Mißbilligungen oder
Hinweisen. 1997 wurden ihm etwa 380 Beschwerden vorgelegt, er sprach 14
Rügen und 19 Mißbilligungen aus.
Nahezu alle Verlage haben sich verpflichtet, ihnen erteilte Rügen
auch zu veröffentlichen. Auch bei anderen Medien finden sich Einrichtungen
der Selbstkontrolle, beispielsweise die Freiwillige Selbstkontrolle der
Deutschen Filmwirtschaft, die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen der
privaten Programmanbieter und der Deutsche Werberat, der Verstöße
gegen einen Verhaltenskodex der werbetreibenden Wirtschaft, beispielsweise
durch Diskriminierung der Frau, in öffentlichen Rügen ahnden
kann.
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