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Journalismus

BEITRÄGE
Einige Beiträge von deutschen, russischen, amerikanischen usw. MedienrepräsentantInnen, ForscherInnen über Journalistik, Massenmedien, Pressefreiheit und Journalismus überhaupt.

Presse, Hörfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland

VII. Journalismus als Beruf

Journalismus ist in Deutschland ein freier Beruf; es gibt kein festes Berufsbild und keine vorgeschriebenen Ausbildungswege, diese Freiheit garantiert Art. 5 des Grundgesetzes. Noch immer sprechen viele Journalisten von einem "Begabungsberuf", doch in der Praxis sieht es anders aus: ohne gründliche Fachkenntnisse oder Spezialwissen, zumeist durch ein Hochschulstudium erworben, können sich nur wenige durchsetzen. Allerdings binden sich nicht alle journalistisch Tätigen an eine bestimmte Zeitung, Zeitschrift oder Rundfunkanstalt, es gibt gerade in diesem Beruf viele freie Mitarbeiter, die kein festes Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber eingehen. Man schätzt ihren Anteil an den in den Medienberufen tätigen auf etwa ein Drittel.

1. Ausbildung und Fortbildung in großer Vielfalt

Der älteste und meist begangene Weg in den Journalismus, vor allem bei der Presse, führt über das Volontariat, die Ausbildung am Arbeitsplatz in der Redaktion. Etwa drei Viertel aller Journalisten haben diesen Ausbildungsgang beschritten. "Grundsätze für das Redaktionsvolontariat an deutschen Zeitungen" sorgen für einen vergleichbaren Ausbildungsstandard. Etwa 3000 Ausbildungsplätze für angehende Redakteure stellen Tageszeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und die öffentlich-rechtlichen wie die privaten Rundfunkgesellschaften jährlich zur Verfügung. In der Tagespresse haben etwa 60 Prozent der Volontäre ein Hochschulstudium abgeschlossen, wenn sie ihre Ausbildung in der Redaktion beginnen.

Die Dauer des Volontariates beträgt zwei Jahre, sie kann für Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder mit einer Berufsausbildung verkürzt werden. Vier bis sechs Wochen verbringen die angehenden Journalisten in der Regel an saußerbetrieblichen Bildungseinrichtungen, etwa an der Akademie für Publizistik in Hamburg, am Deutschen Institut für publizistische Bildungsarbeit in Hagen oder an der Akademie der Bayerischen Presse in München.

Zehn Einrichtungen zur Ausbildung von Journalisten bezeichnen sich als "Schule"; sechs von ihnen werden von finanzkräftigen Presseverlagen finanziert. Die Deutsche Journalistenschule in München bildet jährlich etwa 45 Bewerber aus, von denen 30 gleichzeitig ein Fachstudium in Kommunikationswissenschaft an der Universität München absolvieren. Etwa die gleiche Zahl angehender Journalisten besucht die Journalistenschule des Axel Springer-Verlages in Berlin, und jährlich 20 Bewerber nimmt die Henri Nannen-Schule in Hamburg auf, die der Verlag Gruner + Jahr und die Wochenzeitung "Die Zeit" gemeinsam finanzieren. Ebenfalls von Medienunternehmen finanziert sind die Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten in Düsseldorf und die Burda-Journalistenschule in München. Dort besteht auch das Institut zur Förderung des publizistischen Nachwuchses, in Berlin die Berliner Journalistenschule und die Evangelische Journalistenschule, in Essen die Journalistenschule Ruhr.

Auf Tätigkeiten speziell in Fernsehgesellschaften bereitet die Bayerische Akademie für Fernsehen in München vor. Elf deutsche Universitäten - Augsburg, Freie Universität Berlin, Bochum, Dresden, Erlangen/Nürnberg, Göttingen, Hohenheim, Leipzig, Mainz, München und Münster - bieten ein Fachstudium im Bereich der Publizistik-/Kommunikationswissenschaft an, das aber in Kombination mit anderen Studienfächern stärker der Berufsvorbildung und nicht der Berufsausbildung von Journalisten dient, da im Studienplan der Bezug zur journalistischen Tagesarbeit eine geringe Rolle spielt. An fünf Universitäten - Bamberg, Freie Universität Berlin, Hohenheim, Mainz und Tübingen - und an der Hochschule für Musik und Theater in Hannover können Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium ein Aufbaustudium in Journalistik/Kommuni-kationswissenschaft absolvieren, das stärker praxisbezogen ist.

Die Rundfunkanstalten, die ihren Nachwuchs in den Redaktionen zum größten Teil von Zeitungen und Zeitschriften übernehmen, verfügen über zwei Einrichtungen der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung: die Schule für Rundfunktechnik in Nürnberg, an deren Kursen jährlich gegen tausend Mitarbeiter aus den technischen Abteilungen der Rundfunkanstalten teilnehmen, und seit 1977 die Zentrale Fortbildung der Programmitarbeiter (ZFP) in Wiesbaden und Hannover; hier finden jährlich 80 bis 90 Seminare für etwa 1.500 Volontäre und Redakteure statt. Außerdem absolviert eine Anzahl von angehenden Mitarbeitern der Fernsehgesellschaften ein Studium an der Hochschule für Fernsehen und Film in München. Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Journalisten organisieren die Journalisten- und Verlegerverbände, die Stiftungen der Parteien, die Bundeszentrale für politische Bildung, die Religionsgemeinschaften und viele andere Gruppierungen. Allein der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger bietet jährlich 16 Grund- und acht Aufbauseminare von jeweils 14tägiger Dauer an.

2. Interessenvertretungen der Journalisten und Verleger

Im Alltag des Journalisten verblaßt mancher Glanz, der diesen Beruf in Filmen und Romanen umgibt, nicht selten auch kollidiert seine Berufsauffassung mit der seines Arbeitgebers. Deshalb ist die Bereitschaft, sich einer Interessenvertretung anzuschließen, in diesem Beruf ziemlich groß, der Organisationsgrad liegt bei etwa 70 Prozent. Die mitgliederstärkste Berufsorganisation ausschließlich für Journalisten ist der Deutsche Journalistenverband (DJV) mit rund 28.000 Mitgliedern. 1989 schlossen sich die in der Deutschen Journalisten-Union (dju) gewerkschaftlich organisierten Journalisten mit anderen Gewerkschaften aus den Bereichen Druck und Papier, Rundfunk, bildende Künste, Theater und mit einer Gruppe von Schriftstellern zur Industriegewerkschaft Medien zusammen. Die einzelnen Berufsverbände blieben als Fachgruppen in der Gewerkschaft erhalten, doch entstand durch die Fusion eine gesellschaftspolitisch schlagkräftige Organisation mit rund 200.000 Mitgliedern, davon etwa 25.000 journalistisch tätigen bei Presse und Rundfunk.

Die Interessen der Verleger vertritt für die Tagespresse der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem die Verleger von 324 Tageszeitungen und 14 Wochenzeitungen angehören. Im Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sind rund 400 Verlage organisiert, die mehr als 3.000 Zeitschriften herausbringen. Aufgaben der Verbände sind nicht nur die Wahrung der Unabhängigkeit der Presse gegenüber den politischen Institutionen, die Förderung des Ansehens in der Öffentlichkeit und die Vertretung wirtschaftlicher Interessen, sondern auch die Beratung der Mitglieder und die Führung von Verhandlungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten und Tariffragen. 3. Selbstkontrolle statt Aufsicht Im Jahre 1956 konstituierte sich der Deutsche Presserat als Selbstkontroll-Einrichtung. Man versprach sich von diesem Gremium nach dem Vorbild des britischen General Council of the Press eine geschlossene Interessenvertretung von Verlegern und Journalisten gegenüber Öffentlichkeit und Staat.

Die Verbände der Zeitungs- und der Zeitschriftenverleger und die Arbeitsgemeinschaft der Journalistenorganisationen entsenden in das Gremium jeweils zehn Mitglieder, wodurch häufig eine Patt-Situation in Interessenkonflikten entstanden ist. In den Jahren 1973 und 1995 verabschiedete der Deutsche Presserat unter der Bezeichnung "Publizistische Grundsätze" eine Art Pressekodex und äußerte sich häufig zu medienpolitischen Fragen. Er betätigt sich vornehmlich als moralische Instanz ohne Sanktionsmöglichkeiten, die ins Bewußtsein bringt, daß Publizistik nicht nur Geschäft ist. Der Deutsche Presserat reagiert auf begründete Beschwerden mit Rügen, Mißbilligungen oder Hinweisen. 1997 wurden ihm etwa 380 Beschwerden vorgelegt, er sprach 14 Rügen und 19 Mißbilligungen aus.

Nahezu alle Verlage haben sich verpflichtet, ihnen erteilte Rügen auch zu veröffentlichen. Auch bei anderen Medien finden sich Einrichtungen der Selbstkontrolle, beispielsweise die Freiwillige Selbstkontrolle der Deutschen Filmwirtschaft, die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen der privaten Programmanbieter und der Deutsche Werberat, der Verstöße gegen einen Verhaltenskodex der werbetreibenden Wirtschaft, beispielsweise durch Diskriminierung der Frau, in öffentlichen Rügen ahnden kann.

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