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Journalismus

BEITRÄGE
Einige Beiträge von deutschen, russischen, amerikanischen usw. MedienrepräsentantInnen, ForscherInnen über Journalistik, Massenmedien, Pressefreiheit und Journalismus überhaupt.

Presse, Hörfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland

IV. Private Programmanbieter in Hörfunk und Fernsehen

Die Entwicklung eines privatwirtschaftlichen Bereichs im Rundfunk war lange Zeit in den Parlamenten des Bundes und der Länder umstritten, der Widerstand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen die private Konkurrenz beträchtlich. Die Kontroverse beschäftigte auch die Gerichte, bis schließlich das Bundesverfassungsgericht 1986 die von den meisten Bundesländern und der Bundesregierung angestrebte duale Rundfunkordnung mit einem geregelten Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern verfassungsrechtlich bestätigt hat. Zwischen beiden Systemen soll ein ungesteuerter publizistischer Wettbewerb bestehen.

1. Lizenzierung durch Landesmedienanstalten

Die Lizenzen für Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen werden von den Medienanstalten der einzelnen Bundesländer auf der gesetzlichen Grundlage der Landesmediengesetze vergeben. Eine einmal erteilte Lizenz gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Länder wetteifern miteinander darum, möglichst viele kapitalstarke Programmanbieter mit Sitz auf ihrem Gebiet zu lizensieren, denn Rundfunkgesellschaften sorgen für Investitionen und Arbeitsplätze.

Im Rahmen der Standortpolitik genießen Medienunternehmen als Wachstumsindustrie hohe Attraktivität. Während die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch künftig ihre Arbeit - wie bereits dargestellt - vornehmlich aus Rundfunkgebühren finanzieren, sind private Rundfunkgesellschaften gezwungen, ihre Basis voll durch Werbeeinnahmen zu finanzieren. 1997 erzielten die privaten Fernsehgesellschaften Werbeeinnahmen in Höhe von netto 6,822 Milliarden DM. Die Programmanbieter mit den höchsten Anteilen waren RTL mit 2,24 Milliarden DM, SAT. 1 mit 1,6 Milliarden DM und Pro Sieben mit 1,58 Milliarden DM.

2. Presseverlage drängen in den privaten Rundfunk

1998 haben deutsche private Rundfunkgesellschaften insgesamt 182 Hörfunkprogramme verbreitet, davon waren 12 bundesweit, 135 nur an bestimmten Orten oder in begrenzten Regionen zu empfangen. Es gab daneben 16 Fernsehprogramme deutscher Anbieter, davon sechs Vollprogramme und zehn Spartenkanäle, die im ganzen Bundesgebiet, wenn auch nicht immer terrestrisch, so doch in den Kabelnetzen und über Satellit zugänglich waren, außerdem in 10 Städten bzw. Regionen sogenanntes Ballungsraum-Fernsehen. Nicht alle privaten Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen machen ein Geschäft. Von den national verbreiteten Fernsehprogrammen werfen vier (davon zwei, die nur Videomusikclips senden) Gewinn ab. Andererseits schätzt man die Anlaufverluste seit Einführung des privaten Fernsehens bis Ende 1998 auf 7,5 Milliarden DM. Dennoch war ein starkes Interesse an der Bildung privater Programmgesellschaften sowohl für Hörfunk wie für Fernsehen zu beobachten.

Besonders Presseverlage, an ihrer Spitze die finanzstarken Verlagsgruppen und Konzerne, strebten nach Beteiligung. Anfangs argumentierten sie, Hörfunk und Fernsehen würden die Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft der Presse erheblich reduzieren. Allerdings hat der Gesetzgeber Werbung in privaten Rundfunkprogrammen durch den Staatsvertrag der Bundesländer vom April 1987 auf einen Anteil von nicht mehr als 20 Prozent der täglichen Sendezeit begrenzt und die Zahl der Programmunterbrechungen durch Werbeeinblendungen festgelegt, doch senden die privaten Programmanbieter im Fernsehen - im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen - Werbung auch nach 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen. Als Beispiel für die Zusammensetzung einer Veranstaltergemeinschaft sei SAT. 1 mit Sitz in Mainz genannt, die private Fernsehgesellschaft, die am längsten (seit dem 1. Januar 1985) sendet: 44 Prozent PKS (Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk; Gesellschafter ist der Medienunternehmer Leo Kirch) 20 Prozent APF (Aktuell-Presse-Fernsehen, ein Zusammenschluß von zunächst 109 Zeitungsverlagen.

Da SAT.1 bis heute Verluste erwirtschaftet, haben fast alle Gründungsmitglieder ihre Anteile an die Axel Springer-Verlag AG verkauft. 21 Prozent Axel Springer-Verlag AG 15 Prozent Ursprünglich AV Euromedia, ein Tochterunternehmen des Medienkonzerns Holtzbrinck. Er hat seine Anteile an die Kirch-Gruppe verkauft, sie sind aber bis zur Entscheidung des Bundeskartellamtes über die Fusion bei einer Bank deponiert. Den entscheidenden Einfluß bei SAT.1 übt somit der Filmhändler Leo Kirch aus, der auch 40 Prozent der Anteile an der Axel Springer-Verlag AG besitzt. Außerdem hält er eine Mehrheitsbeteiligung an dem Spartenkanal Deutsches Sport-Fernsehen (DSF). In seinen Archiven liegen rund 12.000 Spielfilme und weitere 58.000 Programmstunden an Fernsehproduktionen. Sein Sohn verfügt über 58,4 Prozent der Kapitalanteile an einer Gesellschaft, die unter dem Titel PRO.7 ein bundesweit verbreitetes Fernsehprogramm gestaltet. PRO.7 wiederum besitzt 100 Prozent des Gesellschaftskapitals der Kabel 1 Fernsehen GmbH, die ebenfalls ein national verbreitetes Programm anbietet.

Leo Kirch selbst hält außerdem die Hälfte der Kapitalanteile am Pay TV-Kanal "Premiere", außerdem gehört ihm der einzige weitere Anbieter von Pay TV in Deutschland, "DF 1", zu 100 Prozent. Angesichts von mehr als 30 Programmen, die die Kabelnetze im Free TV anbieten, verläuft der Zuwachs an Abonnenten bei den beiden Anbietern von Pay TV, "Premiere" (1,7 Millionen Kunden) und "DF 1" (370 000 Kunden) recht langsam und läßt sich auch durch den Verzicht auf Werbung nicht beschleunigen. Um jedoch die Chancen, die sich diese Gesellschaften bei der Digitalisierung des Fernsehens versprechen, als Erstanbieter zu nutzen, nehmen sie finanzielle Verluste zunächst einmal hin. Sie bauen auf eine technische Entwicklung, die zu einer Konvergenz von Verteilnetzen (unidirektional) und Kommunikationsnetzen (bidirektional) führen wird.

3. Attraktive Programme erhöhen die Einschaltquoten

Die Marktanteile im Bereich des Fernsehens haben sich langsam aber stetig zu Gunsten der privaten Programmanbieter verschoben, doch hat im Jahre 1998 erstmals seit Jahren das ARD-Programm die höchste Sehbeteiligung wiedererlangt. Im Jahresdurchschnitt 1998 erzielten - bezogen auf die Einschaltquoten - das ARD-Gemeinschaftsprogramm einen Marktanteil von 15,4 Prozent (1989: 33 Prozent), RTL 15,1 Prozent (1989: 10,7 Prozent), ZDF 13,6 Prozent (1989: 32,5 Prozent), die Dritten Programme der ARD zusammen 12,3 Prozent (1989: 9,8 Prozent) und SAT.1 von 11,8 Prozent (1989: 8,7 Prozent). Vor allem bei den jüngeren Zielgruppen unter den Fernsehzuschauern, die für die Werbung treibende Wirtschaft von besonderem Interesse sind, erreichen die privaten Programme höhere Einschaltquoten als die öffentlich-rechtlichen. Ausgetragen wird der Wettstreit um Zuschauer vor allem in den Programmbereichen Sport, Spielfilm, Serien und Sendungen mit Show-Charakter, die das Publikum einbeziehen.

Eine bisher unangetastete Spitzenposition nehmen die öffentlich-rechtlichen Programme bei den aktuellen Nachrichtensendungen ein. Im Bereich des Sports streiten sich öffentlich-rechtliche und private Programmgesellschaften vor allem um die Übertragungsrechte für Fußballspiele, Tennis-Turniere und Olympische Spiele. Zum Erwerb der Rechte haben die beiden Anbietergruppen Kirch und CLT/Ufa sowie die öffentlich-rechtlichen Anstalten Agenturen für den Erwerb und die Vermarktung von Sportrechten gegründet. Die von Kirch kontrollierte Agentur verfügt über die Weltrechte an der Übertragung der Fußballweltmeisterschaften 2002 und 2006 (3,4 Milliarden DM), an den Übertragungsrechten der Formel 1-Rennen, an wichtigen Tennis-Turnieren und an den Spielen der Fußball-Bundesliga (180 Millionen pro Saison). Die Übertragungsrechte für die Olympischen Spiele 2000, 2004 und 2008 werden ARD und ZDF über die European Broadcasting Union (EBU) erhalten, die die Europa-Rechte beim IOC für 1,442 Milliarden Dollar erworben hat.

Außerdem haben sie sich beim Deutschen Fußball-Bund die Übertragungsrechte für Heimspiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft und weitere Übertragungsrechte bis 2004 gesichert und zahlen dafür insgesamt 720 Millionen DM. Dennoch resignieren sie häufig im Wettlauf um Übertragungsrechte, weil sie wegen des Werbeverbotes nach 20.00 Uhr und an Sonn- bzw. Feiertagen vielfach die hohen Aufwendungen nicht durch zusätzliche Werbeeinnahmen decken können Angesichts der Gefahr, daß attraktive Sportereignisse nur noch verschlüsselt im Pay TV übertragen werden, hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten ermächtigt, Listen aufzustellen, in denen Ereignisse von "erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" zeitgleich im Free TV zugänglich bleiben müssen.

Zur Aufnahme in die deutsche Liste sind u.a. vorgesehen die Olympischen Spiele, bei Europa- und Weltmeisterschaften im Fußball alle Spiele der Deutschen Nationalmannschaft und das Endspiel. Der Wettlauf um die Übertragungsrechte an attraktiven Sportereignissen ist verständlich, denn im Jahre 1997 waren unter den 20 Sendungen mit der höchsten Einschaltquote allein 12 Fußballübertragungen. Wenn das ARD-Programm im Jahresdurchschnitt 1998 die höchste Sehbeteiligung hatte, so deshalb, weil hier die Spiele der Fußballweltmeisterschaft live zu sehen waren.

4. Aufteilung des Fernsehmarktes

Die Beteiligungen der Kirch-Gruppe und der Gruppe CLT/Ufa an den verschiedenen privaten Programmgesellschaften sind so verschachtelt, daß die Landesmedienanstalten als Aufsichtsgremien und die KEK prüfen, ob eine dieser Gruppen bereits die gesetzlich zulässige Obergrenze bei den Einschaltquoten erreicht hat. Die Länder haben vereinbart, künftig nicht mehr wirtschaftlichen Einfluß auf Programmanbieter als Kriterium heranzuziehen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Konzentration zu untersagen.

Vielmehr sieht eine am 1. Januar 1997 in Kraft getretene Regelung vor, daß die Landesmedienanstalten Marktanteile bei den Fernsehzuschauern als Maßstab anlegen, um eine weitere Anbieterkonzentration untersagen zu können. Höchstgrenze ist ein Zuschaueranteil von 30 Prozent im Jahresdurchschnitt, die Unternehmen mit allen Programmen, an denen sie mit mehr als 25 Prozent der Gesellschafteranteile beteiligt sind, nur durch internes Wachstum, nicht aber durch die Übernahme anderer Programmanbieter überschreiten dürfen. Wird die Zehn-Prozent-Grenze beim Zuschaueranteil erreicht, müssen diese Gesellschaften anderen unabhängigen Anbietern Sendezeit für Fensterprogramme anbieten.

Da die Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen eine Sehbeteiligung von etwa 40 Prozent haben, ist diese Regelung beinahe eine Fixierung des gegenwärtigen Fernsehmarktes, auf dem die beiden von CLT/Ufa und Kirch wirtschaftlich kontrollierten Anbietergruppen Zuschaueranteile von jeweils gut 25 Prozent erreichen. 5. Supranationale Verflechtungen Das Interesse ausländischer Medienunternehmen, sich an deutschen privaten Fernsehgesellschaften finanziell zu beteiligen, nimmt ständig zu, denn wirtschaftlich gesehen ist der deutsche Fernsehmarkt in Europa der interessanteste. Bei deutschen Gesellschaften, die national verbreitete Programme anbieten, haben sich unter anderem Time Warner International und Disney Television aus den USA, die Compagnie Luxembourgeoise de Telediffusion (CLT), außerdem Murdochs News International und Canal Plus aus Frankreich beteiligt. Von den deutschen Medienkonzernen besitzen die Bertelsmann AG und die Kirch-Gruppe Gesellschafteranteile bei ausländischen Hörfunk- und Fernsehanbietern.

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