BEITRÄGE
Einige Beiträge von deutschen, russischen, amerikanischen usw. MedienrepräsentantInnen, ForscherInnen über Journalistik, Massenmedien, Pressefreiheit und Journalismus überhaupt.
Presse, Hörfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland
IV. Private Programmanbieter in Hörfunk und Fernsehen
Die Entwicklung eines privatwirtschaftlichen Bereichs im Rundfunk war
lange Zeit in den Parlamenten des Bundes und der Länder umstritten,
der Widerstand der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen
die private Konkurrenz beträchtlich. Die Kontroverse beschäftigte
auch die Gerichte, bis schließlich das Bundesverfassungsgericht
1986 die von den meisten Bundesländern und der Bundesregierung angestrebte
duale Rundfunkordnung mit einem geregelten Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen
und privaten Anbietern verfassungsrechtlich bestätigt hat. Zwischen
beiden Systemen soll ein ungesteuerter publizistischer Wettbewerb bestehen.
1. Lizenzierung durch Landesmedienanstalten
Die Lizenzen für Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen
werden von den Medienanstalten der einzelnen Bundesländer auf der
gesetzlichen Grundlage der Landesmediengesetze vergeben. Eine einmal erteilte
Lizenz gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Länder wetteifern
miteinander darum, möglichst viele kapitalstarke Programmanbieter
mit Sitz auf ihrem Gebiet zu lizensieren, denn Rundfunkgesellschaften
sorgen für Investitionen und Arbeitsplätze.
Im Rahmen der Standortpolitik genießen Medienunternehmen als Wachstumsindustrie
hohe Attraktivität. Während die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten auch künftig ihre Arbeit - wie bereits dargestellt
- vornehmlich aus Rundfunkgebühren finanzieren, sind private Rundfunkgesellschaften
gezwungen, ihre Basis voll durch Werbeeinnahmen zu finanzieren. 1997 erzielten
die privaten Fernsehgesellschaften Werbeeinnahmen in Höhe von netto
6,822 Milliarden DM. Die Programmanbieter mit den höchsten Anteilen
waren RTL mit 2,24 Milliarden DM, SAT. 1 mit 1,6 Milliarden DM und Pro
Sieben mit 1,58 Milliarden DM.
2. Presseverlage drängen in den privaten Rundfunk
1998 haben deutsche private Rundfunkgesellschaften insgesamt 182 Hörfunkprogramme
verbreitet, davon waren 12 bundesweit, 135 nur an bestimmten Orten oder
in begrenzten Regionen zu empfangen. Es gab daneben 16 Fernsehprogramme
deutscher Anbieter, davon sechs Vollprogramme und zehn Spartenkanäle,
die im ganzen Bundesgebiet, wenn auch nicht immer terrestrisch, so doch
in den Kabelnetzen und über Satellit zugänglich waren, außerdem
in 10 Städten bzw. Regionen sogenanntes Ballungsraum-Fernsehen. Nicht
alle privaten Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen machen
ein Geschäft. Von den national verbreiteten Fernsehprogrammen werfen
vier (davon zwei, die nur Videomusikclips senden) Gewinn ab. Andererseits
schätzt man die Anlaufverluste seit Einführung des privaten
Fernsehens bis Ende 1998 auf 7,5 Milliarden DM. Dennoch war ein starkes
Interesse an der Bildung privater Programmgesellschaften sowohl für
Hörfunk wie für Fernsehen zu beobachten.
Besonders Presseverlage, an ihrer Spitze die finanzstarken Verlagsgruppen
und Konzerne, strebten nach Beteiligung. Anfangs argumentierten sie, Hörfunk
und Fernsehen würden die Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft
der Presse erheblich reduzieren. Allerdings hat der Gesetzgeber Werbung
in privaten Rundfunkprogrammen durch den Staatsvertrag der Bundesländer
vom April 1987 auf einen Anteil von nicht mehr als 20 Prozent der täglichen
Sendezeit begrenzt und die Zahl der Programmunterbrechungen durch Werbeeinblendungen
festgelegt, doch senden die privaten Programmanbieter im Fernsehen - im
Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen - Werbung auch nach 20.00
Uhr und an Sonn- und Feiertagen. Als Beispiel für die Zusammensetzung
einer Veranstaltergemeinschaft sei SAT. 1 mit Sitz in Mainz genannt, die
private Fernsehgesellschaft, die am längsten (seit dem 1. Januar
1985) sendet: 44 Prozent PKS (Programmgesellschaft für Kabel- und
Satellitenrundfunk; Gesellschafter ist der Medienunternehmer Leo Kirch)
20 Prozent APF (Aktuell-Presse-Fernsehen, ein Zusammenschluß von
zunächst 109 Zeitungsverlagen.
Da SAT.1 bis heute Verluste erwirtschaftet, haben fast alle Gründungsmitglieder
ihre Anteile an die Axel Springer-Verlag AG verkauft. 21 Prozent Axel
Springer-Verlag AG 15 Prozent Ursprünglich AV Euromedia, ein Tochterunternehmen
des Medienkonzerns Holtzbrinck. Er hat seine Anteile an die Kirch-Gruppe
verkauft, sie sind aber bis zur Entscheidung des Bundeskartellamtes über
die Fusion bei einer Bank deponiert. Den entscheidenden Einfluß
bei SAT.1 übt somit der Filmhändler Leo Kirch aus, der auch
40 Prozent der Anteile an der Axel Springer-Verlag AG besitzt. Außerdem
hält er eine Mehrheitsbeteiligung an dem Spartenkanal Deutsches Sport-Fernsehen
(DSF). In seinen Archiven liegen rund 12.000 Spielfilme und weitere 58.000
Programmstunden an Fernsehproduktionen. Sein Sohn verfügt über
58,4 Prozent der Kapitalanteile an einer Gesellschaft, die unter dem Titel
PRO.7 ein bundesweit verbreitetes Fernsehprogramm gestaltet. PRO.7 wiederum
besitzt 100 Prozent des Gesellschaftskapitals der Kabel 1 Fernsehen GmbH,
die ebenfalls ein national verbreitetes Programm anbietet.
Leo Kirch selbst hält außerdem die Hälfte der Kapitalanteile
am Pay TV-Kanal "Premiere", außerdem gehört ihm der einzige
weitere Anbieter von Pay TV in Deutschland, "DF 1", zu 100 Prozent. Angesichts
von mehr als 30 Programmen, die die Kabelnetze im Free TV anbieten, verläuft
der Zuwachs an Abonnenten bei den beiden Anbietern von Pay TV, "Premiere"
(1,7 Millionen Kunden) und "DF 1" (370 000 Kunden) recht langsam und läßt
sich auch durch den Verzicht auf Werbung nicht beschleunigen. Um jedoch
die Chancen, die sich diese Gesellschaften bei der Digitalisierung des
Fernsehens versprechen, als Erstanbieter zu nutzen, nehmen sie finanzielle
Verluste zunächst einmal hin. Sie bauen auf eine technische Entwicklung,
die zu einer Konvergenz von Verteilnetzen (unidirektional) und Kommunikationsnetzen
(bidirektional) führen wird.
3. Attraktive Programme erhöhen die Einschaltquoten
Die Marktanteile im Bereich des Fernsehens haben sich langsam aber stetig
zu Gunsten der privaten Programmanbieter verschoben, doch hat im Jahre
1998 erstmals seit Jahren das ARD-Programm die höchste Sehbeteiligung
wiedererlangt. Im Jahresdurchschnitt 1998 erzielten - bezogen auf die
Einschaltquoten - das ARD-Gemeinschaftsprogramm einen Marktanteil von
15,4 Prozent (1989: 33 Prozent), RTL 15,1 Prozent (1989: 10,7 Prozent),
ZDF 13,6 Prozent (1989: 32,5 Prozent), die Dritten Programme der ARD zusammen
12,3 Prozent (1989: 9,8 Prozent) und SAT.1 von 11,8 Prozent (1989: 8,7
Prozent). Vor allem bei den jüngeren Zielgruppen unter den Fernsehzuschauern,
die für die Werbung treibende Wirtschaft von besonderem Interesse
sind, erreichen die privaten Programme höhere Einschaltquoten als
die öffentlich-rechtlichen. Ausgetragen wird der Wettstreit um Zuschauer
vor allem in den Programmbereichen Sport, Spielfilm, Serien und Sendungen
mit Show-Charakter, die das Publikum einbeziehen.
Eine bisher unangetastete Spitzenposition nehmen die öffentlich-rechtlichen
Programme bei den aktuellen Nachrichtensendungen ein. Im Bereich des Sports
streiten sich öffentlich-rechtliche und private Programmgesellschaften
vor allem um die Übertragungsrechte für Fußballspiele,
Tennis-Turniere und Olympische Spiele. Zum Erwerb der Rechte haben die
beiden Anbietergruppen Kirch und CLT/Ufa sowie die öffentlich-rechtlichen
Anstalten Agenturen für den Erwerb und die Vermarktung von Sportrechten
gegründet. Die von Kirch kontrollierte Agentur verfügt über
die Weltrechte an der Übertragung der Fußballweltmeisterschaften
2002 und 2006 (3,4 Milliarden DM), an den Übertragungsrechten der
Formel 1-Rennen, an wichtigen Tennis-Turnieren und an den Spielen der
Fußball-Bundesliga (180 Millionen pro Saison). Die Übertragungsrechte
für die Olympischen Spiele 2000, 2004 und 2008 werden ARD und ZDF
über die European Broadcasting Union (EBU) erhalten, die die Europa-Rechte
beim IOC für 1,442 Milliarden Dollar erworben hat.
Außerdem haben sie sich beim Deutschen Fußball-Bund die Übertragungsrechte
für Heimspiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft und
weitere Übertragungsrechte bis 2004 gesichert und zahlen dafür
insgesamt 720 Millionen DM. Dennoch resignieren sie häufig im Wettlauf
um Übertragungsrechte, weil sie wegen des Werbeverbotes nach 20.00
Uhr und an Sonn- bzw. Feiertagen vielfach die hohen Aufwendungen nicht
durch zusätzliche Werbeeinnahmen decken können Angesichts der
Gefahr, daß attraktive Sportereignisse nur noch verschlüsselt
im Pay TV übertragen werden, hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten
ermächtigt, Listen aufzustellen, in denen Ereignisse von "erheblicher
gesellschaftlicher Bedeutung" zeitgleich im Free TV zugänglich bleiben
müssen.
Zur Aufnahme in die deutsche Liste sind u.a. vorgesehen die Olympischen
Spiele, bei Europa- und Weltmeisterschaften im Fußball alle Spiele
der Deutschen Nationalmannschaft und das Endspiel. Der Wettlauf um die
Übertragungsrechte an attraktiven Sportereignissen ist verständlich,
denn im Jahre 1997 waren unter den 20 Sendungen mit der höchsten
Einschaltquote allein 12 Fußballübertragungen. Wenn das ARD-Programm
im Jahresdurchschnitt 1998 die höchste Sehbeteiligung hatte, so deshalb,
weil hier die Spiele der Fußballweltmeisterschaft live zu sehen
waren.
4. Aufteilung des Fernsehmarktes
Die Beteiligungen der Kirch-Gruppe und der Gruppe CLT/Ufa an den verschiedenen
privaten Programmgesellschaften sind so verschachtelt, daß die Landesmedienanstalten
als Aufsichtsgremien und die KEK prüfen, ob eine dieser Gruppen bereits
die gesetzlich zulässige Obergrenze bei den Einschaltquoten erreicht
hat. Die Länder haben vereinbart, künftig nicht mehr wirtschaftlichen
Einfluß auf Programmanbieter als Kriterium heranzuziehen, um Wettbewerbsverzerrungen
durch Konzentration zu untersagen.
Vielmehr sieht eine am 1. Januar 1997 in Kraft getretene Regelung vor,
daß die Landesmedienanstalten Marktanteile bei den Fernsehzuschauern
als Maßstab anlegen, um eine weitere Anbieterkonzentration untersagen
zu können. Höchstgrenze ist ein Zuschaueranteil von 30 Prozent
im Jahresdurchschnitt, die Unternehmen mit allen Programmen, an denen
sie mit mehr als 25 Prozent der Gesellschafteranteile beteiligt sind,
nur durch internes Wachstum, nicht aber durch die Übernahme anderer
Programmanbieter überschreiten dürfen. Wird die Zehn-Prozent-Grenze
beim Zuschaueranteil erreicht, müssen diese Gesellschaften anderen
unabhängigen Anbietern Sendezeit für Fensterprogramme anbieten.
Da die Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
zusammen eine Sehbeteiligung von etwa 40 Prozent haben, ist diese Regelung
beinahe eine Fixierung des gegenwärtigen Fernsehmarktes, auf dem
die beiden von CLT/Ufa und Kirch wirtschaftlich kontrollierten Anbietergruppen
Zuschaueranteile von jeweils gut 25 Prozent erreichen. 5. Supranationale
Verflechtungen Das Interesse ausländischer Medienunternehmen, sich
an deutschen privaten Fernsehgesellschaften finanziell zu beteiligen,
nimmt ständig zu, denn wirtschaftlich gesehen ist der deutsche Fernsehmarkt
in Europa der interessanteste. Bei deutschen Gesellschaften, die national
verbreitete Programme anbieten, haben sich unter anderem Time Warner International
und Disney Television aus den USA, die Compagnie Luxembourgeoise de Telediffusion
(CLT), außerdem Murdochs News International und Canal Plus aus Frankreich
beteiligt. Von den deutschen Medienkonzernen besitzen die Bertelsmann
AG und die Kirch-Gruppe Gesellschafteranteile bei ausländischen Hörfunk-
und Fernsehanbietern.

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