BEITRÄGE
Einige Beiträge von deutschen, russischen, amerikanischen usw. MedienrepräsentantInnen, ForscherInnen über Journalistik, Massenmedien, Pressefreiheit und Journalismus überhaupt.
Presse, Hörfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland
III. Öffentlich-rechtlicher Hörfunk und Fernsehen
Für Ausländer ist es überraschend, wie viele verschiedene
Hörfunkprogramme in Deutschland ausgestrahlt werden: Allein die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten verbreiten mehr als 50 Programme, die aber nicht in
allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland zu empfangen sind. Diese Vielfalt
ist eine Konsequenz der föderalen Struktur und der Zuständigkeit
der Bundesländer in Fragen der Rundfunkorganisation.
1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk - eine Sache der Länder
Es gibt in Deutschland zehn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten,
sieben auf der gesetzlichen Basis von Landesrundfunkgesetzen und drei,
deren Rechtsstellung auf Staatsverträgen beruht. Staatsverträge
haben Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
über den Norddeutschen Rundfunk, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
über den Südwestrundfunk, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
über den Mitteldeutschen Rundfunk abgeschlossen. Bereits im Einigungsvertrag
vom 23. September 1990 war festgelegt, daß Hörfunk und Fernsehen
der früheren DDR zum 31. Dezember 1991 ihre Sendungen einstellen
sollten. Am 31. August 1991 unterzeichneten alle Bundesländer den
"Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland", in dem
sie auch eine Anschubfinanzierung für die Rundfunkanstalten in den
aus der DDR hervorgegangenen Bundesländern vereinbarten. Schon vorher
hatten ARD und ZDF jeweils eine Senderkette für ihre Fernsehprogramme
übernommen, ein weiteres Netz steht den neugegründeten Landesrundfunkanstalten
zur Verfügung.
2. Rundfunkanstalten mit nationalen Aufgaben
Zusätzliche Probleme warfen die Rundfunkanstalten auf, deren Existenz
sich aus der medienpolitischen Situation des geteilten Deutschland herleitete:
auf westlicher Seite der Deutschlandfunk (DLF) und der in der frühen
Nachkriegszeit gegründete Rundfunk im Amerikanischen Sektor Berlins
(RIAS); auf östlicher Seite der Deutschlandsender. Man hatte sich
entschlossen, zunächst Deutschlandfunk, Deutschlandsender Kultur
und RIAS mit der Ausstrahlung von drei werbefreien, ausschließlich
aus Gebühren finanzierten Hörfunkprogrammen mit den Schwerpunkten
Information und Kultur für ganz Deutschland zu beauftragen. Die ARD
und das ZDF haben dann im Juni 1993 eine Gemeinschaftseinrichtung für
zwei bundesweite Hörfunkprogramme mit Namen DeutschlandRadio errichtet.
Das RIAS-Fernsehen ist der Deutschen Welle angegliedert worden. Zur Wahrnehmung
von Aufgaben, die sich aus der Vertretung der publizistischen Interessen
Deutschlands als ganzes gegenüber dem Ausland ergeben, wurde 1960
die Rundfunkanstalt Deutsche Welle mit Sitz in Köln gegründet.
Hier übt die Zentralgewalt im Gegensatz zu der Situation in den Landesrundfunkanstalten
stärkeren Einfluß auf die Organisation und die Programmpolitik
aus. Von den elf Mitgliedern des Rundfunkrates der Deutschen Welle werden
je zwei von Bundestag und Bundesrat gewählt; vier benennt die Bundesregierung.
1.600 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen Hörfunk-
und Fernsehprogramm; die etwa 400 Fremdsprachenredakteure kommen aus 70
Nationen.
Die Finanzierung der Rundfunkanstalt Deutsche Welle hat die Bundesregierung
aus dem Haushalt des Bundes übernommen, 1998 waren es etwa 600 Millionen
DM. Täglich werden über Kurzwelle Hörfunkprogramme in Deutsch
und 34 weiteren Sprachen verbreitet. Die Programmgestaltung ergibt sich
aus dem Selbstverständnis der Deutschen Welle, die versucht, überall
auf der Welt, wo Pressefreiheit völlig fehlt oder durch Zensur eingeschränkt
ist, wo also den Menschen der Zugang zu unbeeinflußten und unkontrollierten
Informationsquellen verwehrt wird, objektive Informationen anzubieten.
Seit dem 1. Mai 1992 verbreitet die Deutsche Welle einen aktuellen Fernsehdienst
über Satellit, weltweit ausgestrahlt rund um die Uhr in deutscher,
englischer und - regional und zeitlich begrenzt - in spanischer Sprache.
Viele nationale Rundfunkgesellschaften in aller Welt übernehmen
die Sendungen der Deutschen Welle in ihre eigenen Programme (rebroadcasting).
1965 haben ARD, ZDF und die Bundesrepublik Deutschland die "Trans-Tel
Gesellschaft für Deutsche Fernsehtranskription" ins Leben gerufen,
um Beiträge deutscher Fernsehanstalten ausländischen Gesellschaften
kostengünstig anbieten zu können. Die Finanzmittel kommen aus
dem Bundeshaushalt. Trans Tel stellte 1997 für Abnehmer im Ausland,
überwiegend in der Dritten Welt und in den Staaten Mittel- und Osteuropas,
etwa 24.000 Sendekopien deutscher Fernsehproduktionen mit einer Gesamtsendezeit
von fast 9.800 Stunden her, die vielfach den Programmstrukturen des übernehmenden
Senders und den Sehgewohnheiten des ausländischen Publikums angepaßt
wurden. Mit dem 1. Januar 1999 hat die Deutsche Welle die Aufgaben der
Trans Tel unter Beibehaltung des international angesehenen Namens übernommen.
3. Ein gemeinsames Dach - die ARD
Um rundfunkpolitische Interessen wahrzunehmen, einen internen Finanzausgleich
herbeizuführen, im Fernsehbereich ein gemeinsames Fernsehprogramm
auszustrahlen sowie Spielfilme und Serien für alle Anstalten einzukaufen,
haben sich die Landesrundfunkanstalten, das DeutschlandRadio und die Deutsche
Welle zur Arbeitsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossen. Eine Programmkonferenz
koordiniert das TV-Gemeinschaftsprogramm der ARD, das Erste Deutsche Fernsehen
(vgl. Anhang 5).
4. Die größte deutsche Rundfunkanstalt - das ZDF
Bereits in den fünfziger Jahren gab es Überlegungen, eine Fernsehgesellschaft
zu gründen, die ein Kontrastprogramm zu dem der ARD, das als "Monopolfernsehen"
und politisch einseitig kritisiert wurde, auszustrahlen. Initiativen gingen
sowohl von der damaligen Bundesregierung unter Konrad Adenauer mit der
Gründung einer "Deutschland-Fernsehen GmbH" wie von Industrieverbänden
aus, die an ein Programm auf privatwirtschaftlicher Grundlage dachten.
Das Bundesverfassungsgericht untersagte 1961 die geplante Ausstrahlung
eines Fernsehprogramms in regierungseigener Trägerschaft als verfassungswidrig.
Nunmehr fanden sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer
bereit, ein zweites Fernsehprogramm zu organisieren. Sie gründeten
auf der Basis eines Staatsvertrages vom 6. Juni 1961 das "Zweite Deutsche
Fernsehen" mit Sitz in Mainz als Gesellschaft öffentlichen Rechts.
Sie ist im Gegensatz zu den föderalistisch ausgerichteten Landesrundfunkanstalten
zentralistisch organisiert. Im Fernsehrat mit 76 Mitgliedern haben neben
den Vertretern der Bundesländer auch zwölf Vertreter der im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und drei Vertreter des Bundes
einen Sitz; hinzu kommen, wie bei den Anstalten der ARD, Vertreter der
großen Organisationen des öffentlichen Lebens.
Das ZDF strahlt ein für das gesamte Bundesgebiet einheitliches Programm
aus, zu dessen Finanzierung 2,8 Milliarden DM (1998) zur Verfügung
stehen; daran haben Fernsehgebühren derzeit einen Anteil von 88 Prozent.
5. Aufsicht und Kontrolle durch die Allgemeinheit
Die öffentlich-rechtliche Organisationsform ist für den Rundfunk
gewählt worden, um die Unabhängigkeit vom Staat zu sichern,
gleichzeitig aber die Allgemeinheit in den Aufsichtsgremien zu repräsentieren.
Aufsicht und Leitung einer Rundfunkanstalt liegen in der Hand von drei
Organen: 1. Rundfunkrat. Seine Mitglieder haben die Interessen der breiten
Öffentlichkeit zu vertreten. Sie werden entweder von den Länderparlamenten
gewählt oder direkt von den politischen Parteien, den Religionsgemeinschaften
sowie den Organisationen der Wirtschaft und des kulturellen Lebens benannt.
2. Verwaltungsrat. Seine Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt;
er kontrolliert die Einhaltung der Programmrichtlinien, stellt den Haushaltsvoranschlag
fest und überwacht die Geschäftsführung der Anstalt. Ferner
wählt er den Intendanten, den der Rundfunkrat bestätigen muß.
3. Intendant. Er leitet entsprechend den Beschlüssen von Rundfunk-
und Verwaltungsrat die Rundfunkanstalt und ist für das Programm verantwortlich.
Da sich in der Zusammensetzung des Rundfunkrates, der die maßgeblichen
Entscheidungen trifft, der direkte oder indirekte Einfluß der Parteien
und politischen Gruppierungen eines Bundeslandes bemerkbar macht, wird
gelegentlich eine Rundfunkanstalt als "roter" oder "schwarzer" Sender
charakterisiert, je nachdem, ob die Anstalt in einem Bundesland mit sozialdemokratischer
oder christlich-demokratischer Parlamentsmehrheit ihren Sitz hat.
6. Finanzierung durch Gebühren und Werbung
Wichtigster Posten in der Finanzrechnung der Anstalten sind die Rundfunkgebühren,
deren Höhe die Ministerpräsidenten der Länder für
ganz Deutschland einheitlich in einem Staatsvertrag festlegen, den die
Länderparlamente ratifizieren müssen. Sie stützen sich
dabei auf eine Empfehlung der aus unabhängigen Sachverständigen
gebildeten Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten (KEF).
Seit dem 1. Januar 1997 beträgt die Grund-(Hörfunk-)Gebühr
9,45 DM und die Fernsehgebühr 18,80 DM, so daß Einzelpersonen
bzw. Haushalte, in denen sowohl ein Radio wie ein Fernsehgerät angemeldet
sind, eine monatliche Rundfunkgebühr von 28,25 DM zu zahlen haben.
Sie ist bis zum 31. Dezember 2000 in dieser Höhe festgeschrieben.
Für die Einrichtung und Nutzung eines Kabelanschlusses erheben die
Kabelnetzbetreiber, z. B. die Deutsche Telekom, zusätzliche Gebühren;
der Betrieb von privaten Satellitenempfangsanlagen ist gebührenfrei.
Feste Anteile der Rundfunkgebühr gehen an das DeutschlandRadio,
an das deutsch-französische Gemeinschaftsprogramm "Arte", die Landesmedienanstalten
usw. Die Rundfunkanstalten der ARD erhalten 70 Prozent der Fernsehgebühren,
das ZDF 30 Prozent. Insgesamt flossen 1997 an die Rundfunkanstalten der
ARD (die Deutsche Welle finanziert sich aus Mitteln des Bundeshaushaltes)
mehr als 8,35 Milliarden DM aus Teilnehmergebühren; außerdem
gingen 2,263 Milliarden DM aus den Fernsehgebühren an das ZDF. Den
Landesrundfunkanstalten stehen zur Finanzierung ihrer Hörfunk- und
Fernsehprogramme schließlich monatlich je Teilnehmer 19,57 DM zur
Verfügung.
Die Gebühren werden zentral eingezogen und dann auf die einzelnen
Anstalten entsprechend der Hörer- bzw. Zuschauerzahl in ihrem Sendegebiet
aufgeteilt. Der Anteil variiert zwischen 20,8 Prozent (Westdeutscher Rundfunk)
und 0,9 Prozent (Radio Bremen) des auf die ARD-Anstalten entfallenden
Gebührenaufkommens. Es findet allerdings ein interner Finanzausgleich
statt, damit auch die Rundfunkanstalten mit kleinen Sendegebieten ein
konkurrenzfähiges Programm gestalten können. Die Deutsche Telekom
erhält einen festen Prozentsatz für technische Leistungen; sie
weist die Sendefrequenzen zu und betreibt einen Teil des Sendernetzes.
Werbung betreibt jede Rundfunkanstalt in eigener Regie. Durch die Expansion
privatwirtschaftlichen Hörfunks und Fernsehens mit hohen Einschaltquoten
hat sich in den letzten Jahren der größte Teil der Werbeaufwendungen
zu den privaten Programmanbietern verlagert. Bei Netto-Werbeeinnahmen
von 7,44 Milliarden DM im Fernsehen hatten die ARD-Anstalten 1997 nur
308 Millionen DM an sich gezogen, das ZDF ebenfalls 308 Millionen DM.
Das ist gegenüber 1989 ein Rückgang um mehr als zwei Drittel.
Der Werbeaufwand im Hörfunk lag im Jahre 1997 bei insgesamt 1,18
Milliarden DM, davon erhielten die ARD-Anstalten netto nur 415 Millionen
DM. Die Landesrundfunkanstalten verzeichnen neben Einnahmen aus Gebühren
und Werbung noch Erträge aus Lizenzen, Kostenerstattungen und Zinsen;
dadurch verfügten 1997 die damals 11 Landesrundfunkanstalten über
ein Jahresbudget von zusammen 10,92 Milliarden DM.
7. Viele Zulieferer, ein Programm
Zu dem gemeinsamen Fernsehprogramm, das die in der ARD zusammengeschlossenen
Anstalten ausstrahlen, liefern die Landesrundfunkanstalten nach einem
festen Schlüssel eigenproduzierte Beiträge. Hinzu kommen Gemeinschaftsbeiträge,
so die zentral eingekauften Spielfilme und Serien, die Beiträge aus
dem internationalen Programmaustausch sowie Sendungen, die eine Anstalt
im Auftrag aller übrigen produziert. Die wichtigsten sind die Nachrichtensendungen
"Tagesschau" und "Tagesthemen", deren Redaktion beim Norddeutschen Rundfunk/NDR
in Hamburg arbeitet.
Die Sendezeiten des Fernsehprogramms der ARD sind in letzter Zeit erheblich
erweitert worden, sie laufen wie die Programme der privaten Anbieter rund
um die Uhr. Zwischen 17.30 und 20.00 Uhr verbreiten die einzelnen ARD-Anstalten
Regionalprogramme, in denen auch die Werbesendungen von maximal 20 Minuten
Dauer eingebaut sind; das Abendprogramm nach 20.00 Uhr und der Sonntag
sind frei von Werbung. Parallel zu den Sendungen des Ersten Programms
verbreiten die einzelnen Rundfunkanstalten - zum Teil auch gemeinsam -
insgesamt sechs Dritte Fernsehprogramme. Die Programmstruktur sieht -
sehr pauschal - im Durchschnitt so aus: Information füllt etwa 40
Prozent der Sendezeit; Spiel, Sport, Musik und Unterhaltung rund 60 Prozent
der Sendezeit. Unter dem Konkurrenzdruck der privaten Anbieter von Hörfunk-
und Fernsehprogrammen hat die Höhe der Einschaltquoten erheblichen
Einfluß auf die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen
Anstalten gewonnen. Bedingt durch die Akzeptanz einer unterhaltungsorientierten
Programmstruktur durch große Zuschauergruppen ist die Zahl derartiger
Sendungen, vor allem Spielfilme, Serien und Sportveranstaltungen, in den
Programmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten gestiegen.
Mit der Ermittlung der Einschaltquoten ist die Gesellschaft für
Konsumforschung (GfK) in Nürnberg beauftragt, deren Ermittlungsmethoden
sowohl die öffentlich-rechtlichen wie die privaten Programmanbieter
anerkannt haben. Die bereits wenige Stunden nach der Sendung vorliegenden
Zahlen über die Seh- bzw. Hörbeteiligung bilden die Grundlage
nicht nur für die Programmplanung der Redaktionen, sondern auch für
die Belegung der Werbezeiten im Umfeld von publikumsattraktiven Sendungen.
8. Spartenprogramme und internationale Programme
Gegen heftigen Protest der privaten Fernsehgesellschaften haben ARD und
ZDF zwei Spartenprogramme ins Leben gerufen: "Phoenix", ein Ereignis-
und Dokumentationskanal für politische Themen (seit April 1997) und
"Der Kinderkanal", ein werbefreies auf Kinder ausgerichtetes Spartenprogramm
(seit Januar 1997). Gemeinsam mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft
und mit dem Österreichischen Rundfunk verbreiten ARD und ZDF unter
dem Titel "3 sat" ein Programm mit kulturellem Schwerpunkt über Satellit.
Sie liefern außerdem jeweils 25 Prozent des kulturorientierten deutsch-französischen
Gemeinschaftsprogramm mit dem Namen "Arte" (Association Relative a la
Television Europeenne), das seit 1991 über Satellit und Kabel in
beiden Ländern verbreitet wird und das seinen Sitz in Straßburg
hat. Programmzulieferer ist auf französischer Seite die Gesellschaft
La Sept.
9. Programmvielfalt im Hörfunk
Um sich gegenüber dem gemeinhin als attraktiver angesehenen Fernsehen
behaupten zu können, hat sich der Hörfunk bemüht, seine
Programme veränderten Hörgewohnheiten anzupassen und seine medienspezifischen
Vorteile zu nutzen, zumal ein dichtes Netz von Ultrakurzwelle-Sendern
es zuläßt, parallel gerichtete Programme für Zielgruppen
oder begrenzte Regionen zu gestalten. Jede der zehn öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten strahlt in ihrem Sendegebiet mindestens vier, in der
Spitze acht Hörfunkprogramme aus, deren Struktur sehr unterschiedlich
ist. Vergleicht man beispielsweise die Programme des Westdeutschen Rundfunks
miteinander, so entfallen im 4. Hörfunkprogramm auf Leichte Musik
92 Prozent und auf Wortbeiträge sieben Prozent. Im 3. Hörfunkprogramm
dominiert die Ernste Musik mit 80 Prozent Programmanteil und das 5. Hörfunkprogramm
prägen die Wortsendungen mit einem Anteil von über 80 Prozent.
|