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Journalismus

BEITRÄGE
Einige Beiträge von deutschen, russischen, amerikanischen usw. MedienrepräsentantInnen, ForscherInnen über Journalistik, Massenmedien, Pressefreiheit und Journalismus überhaupt.

Presse, Hörfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland

III. Öffentlich-rechtlicher Hörfunk und Fernsehen

Für Ausländer ist es überraschend, wie viele verschiedene Hörfunkprogramme in Deutschland ausgestrahlt werden: Allein die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbreiten mehr als 50 Programme, die aber nicht in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland zu empfangen sind. Diese Vielfalt ist eine Konsequenz der föderalen Struktur und der Zuständigkeit der Bundesländer in Fragen der Rundfunkorganisation.

1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk - eine Sache der Länder

Es gibt in Deutschland zehn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, sieben auf der gesetzlichen Basis von Landesrundfunkgesetzen und drei, deren Rechtsstellung auf Staatsverträgen beruht. Staatsverträge haben Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern über den Norddeutschen Rundfunk, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über den Südwestrundfunk, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über den Mitteldeutschen Rundfunk abgeschlossen. Bereits im Einigungsvertrag vom 23. September 1990 war festgelegt, daß Hörfunk und Fernsehen der früheren DDR zum 31. Dezember 1991 ihre Sendungen einstellen sollten. Am 31. August 1991 unterzeichneten alle Bundesländer den "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland", in dem sie auch eine Anschubfinanzierung für die Rundfunkanstalten in den aus der DDR hervorgegangenen Bundesländern vereinbarten. Schon vorher hatten ARD und ZDF jeweils eine Senderkette für ihre Fernsehprogramme übernommen, ein weiteres Netz steht den neugegründeten Landesrundfunkanstalten zur Verfügung.

2. Rundfunkanstalten mit nationalen Aufgaben

Zusätzliche Probleme warfen die Rundfunkanstalten auf, deren Existenz sich aus der medienpolitischen Situation des geteilten Deutschland herleitete: auf westlicher Seite der Deutschlandfunk (DLF) und der in der frühen Nachkriegszeit gegründete Rundfunk im Amerikanischen Sektor Berlins (RIAS); auf östlicher Seite der Deutschlandsender. Man hatte sich entschlossen, zunächst Deutschlandfunk, Deutschlandsender Kultur und RIAS mit der Ausstrahlung von drei werbefreien, ausschließlich aus Gebühren finanzierten Hörfunkprogrammen mit den Schwerpunkten Information und Kultur für ganz Deutschland zu beauftragen. Die ARD und das ZDF haben dann im Juni 1993 eine Gemeinschaftseinrichtung für zwei bundesweite Hörfunkprogramme mit Namen DeutschlandRadio errichtet.

Das RIAS-Fernsehen ist der Deutschen Welle angegliedert worden. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sich aus der Vertretung der publizistischen Interessen Deutschlands als ganzes gegenüber dem Ausland ergeben, wurde 1960 die Rundfunkanstalt Deutsche Welle mit Sitz in Köln gegründet. Hier übt die Zentralgewalt im Gegensatz zu der Situation in den Landesrundfunkanstalten stärkeren Einfluß auf die Organisation und die Programmpolitik aus. Von den elf Mitgliedern des Rundfunkrates der Deutschen Welle werden je zwei von Bundestag und Bundesrat gewählt; vier benennt die Bundesregierung. 1.600 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen Hörfunk- und Fernsehprogramm; die etwa 400 Fremdsprachenredakteure kommen aus 70 Nationen.

Die Finanzierung der Rundfunkanstalt Deutsche Welle hat die Bundesregierung aus dem Haushalt des Bundes übernommen, 1998 waren es etwa 600 Millionen DM. Täglich werden über Kurzwelle Hörfunkprogramme in Deutsch und 34 weiteren Sprachen verbreitet. Die Programmgestaltung ergibt sich aus dem Selbstverständnis der Deutschen Welle, die versucht, überall auf der Welt, wo Pressefreiheit völlig fehlt oder durch Zensur eingeschränkt ist, wo also den Menschen der Zugang zu unbeeinflußten und unkontrollierten Informationsquellen verwehrt wird, objektive Informationen anzubieten. Seit dem 1. Mai 1992 verbreitet die Deutsche Welle einen aktuellen Fernsehdienst über Satellit, weltweit ausgestrahlt rund um die Uhr in deutscher, englischer und - regional und zeitlich begrenzt - in spanischer Sprache.

Viele nationale Rundfunkgesellschaften in aller Welt übernehmen die Sendungen der Deutschen Welle in ihre eigenen Programme (rebroadcasting). 1965 haben ARD, ZDF und die Bundesrepublik Deutschland die "Trans-Tel Gesellschaft für Deutsche Fernsehtranskription" ins Leben gerufen, um Beiträge deutscher Fernsehanstalten ausländischen Gesellschaften kostengünstig anbieten zu können. Die Finanzmittel kommen aus dem Bundeshaushalt. Trans Tel stellte 1997 für Abnehmer im Ausland, überwiegend in der Dritten Welt und in den Staaten Mittel- und Osteuropas, etwa 24.000 Sendekopien deutscher Fernsehproduktionen mit einer Gesamtsendezeit von fast 9.800 Stunden her, die vielfach den Programmstrukturen des übernehmenden Senders und den Sehgewohnheiten des ausländischen Publikums angepaßt wurden. Mit dem 1. Januar 1999 hat die Deutsche Welle die Aufgaben der Trans Tel unter Beibehaltung des international angesehenen Namens übernommen.

3. Ein gemeinsames Dach - die ARD

Um rundfunkpolitische Interessen wahrzunehmen, einen internen Finanzausgleich herbeizuführen, im Fernsehbereich ein gemeinsames Fernsehprogramm auszustrahlen sowie Spielfilme und Serien für alle Anstalten einzukaufen, haben sich die Landesrundfunkanstalten, das DeutschlandRadio und die Deutsche Welle zur Arbeitsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossen. Eine Programmkonferenz koordiniert das TV-Gemeinschaftsprogramm der ARD, das Erste Deutsche Fernsehen (vgl. Anhang 5).

4. Die größte deutsche Rundfunkanstalt - das ZDF

Bereits in den fünfziger Jahren gab es Überlegungen, eine Fernsehgesellschaft zu gründen, die ein Kontrastprogramm zu dem der ARD, das als "Monopolfernsehen" und politisch einseitig kritisiert wurde, auszustrahlen. Initiativen gingen sowohl von der damaligen Bundesregierung unter Konrad Adenauer mit der Gründung einer "Deutschland-Fernsehen GmbH" wie von Industrieverbänden aus, die an ein Programm auf privatwirtschaftlicher Grundlage dachten.

Das Bundesverfassungsgericht untersagte 1961 die geplante Ausstrahlung eines Fernsehprogramms in regierungseigener Trägerschaft als verfassungswidrig. Nunmehr fanden sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereit, ein zweites Fernsehprogramm zu organisieren. Sie gründeten auf der Basis eines Staatsvertrages vom 6. Juni 1961 das "Zweite Deutsche Fernsehen" mit Sitz in Mainz als Gesellschaft öffentlichen Rechts. Sie ist im Gegensatz zu den föderalistisch ausgerichteten Landesrundfunkanstalten zentralistisch organisiert. Im Fernsehrat mit 76 Mitgliedern haben neben den Vertretern der Bundesländer auch zwölf Vertreter der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und drei Vertreter des Bundes einen Sitz; hinzu kommen, wie bei den Anstalten der ARD, Vertreter der großen Organisationen des öffentlichen Lebens.

Das ZDF strahlt ein für das gesamte Bundesgebiet einheitliches Programm aus, zu dessen Finanzierung 2,8 Milliarden DM (1998) zur Verfügung stehen; daran haben Fernsehgebühren derzeit einen Anteil von 88 Prozent.

5. Aufsicht und Kontrolle durch die Allgemeinheit

Die öffentlich-rechtliche Organisationsform ist für den Rundfunk gewählt worden, um die Unabhängigkeit vom Staat zu sichern, gleichzeitig aber die Allgemeinheit in den Aufsichtsgremien zu repräsentieren. Aufsicht und Leitung einer Rundfunkanstalt liegen in der Hand von drei Organen: 1. Rundfunkrat. Seine Mitglieder haben die Interessen der breiten Öffentlichkeit zu vertreten. Sie werden entweder von den Länderparlamenten gewählt oder direkt von den politischen Parteien, den Religionsgemeinschaften sowie den Organisationen der Wirtschaft und des kulturellen Lebens benannt. 2. Verwaltungsrat. Seine Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt; er kontrolliert die Einhaltung der Programmrichtlinien, stellt den Haushaltsvoranschlag fest und überwacht die Geschäftsführung der Anstalt. Ferner wählt er den Intendanten, den der Rundfunkrat bestätigen muß. 3. Intendant. Er leitet entsprechend den Beschlüssen von Rundfunk- und Verwaltungsrat die Rundfunkanstalt und ist für das Programm verantwortlich. Da sich in der Zusammensetzung des Rundfunkrates, der die maßgeblichen Entscheidungen trifft, der direkte oder indirekte Einfluß der Parteien und politischen Gruppierungen eines Bundeslandes bemerkbar macht, wird gelegentlich eine Rundfunkanstalt als "roter" oder "schwarzer" Sender charakterisiert, je nachdem, ob die Anstalt in einem Bundesland mit sozialdemokratischer oder christlich-demokratischer Parlamentsmehrheit ihren Sitz hat.

6. Finanzierung durch Gebühren und Werbung

Wichtigster Posten in der Finanzrechnung der Anstalten sind die Rundfunkgebühren, deren Höhe die Ministerpräsidenten der Länder für ganz Deutschland einheitlich in einem Staatsvertrag festlegen, den die Länderparlamente ratifizieren müssen. Sie stützen sich dabei auf eine Empfehlung der aus unabhängigen Sachverständigen gebildeten Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Seit dem 1. Januar 1997 beträgt die Grund-(Hörfunk-)Gebühr 9,45 DM und die Fernsehgebühr 18,80 DM, so daß Einzelpersonen bzw. Haushalte, in denen sowohl ein Radio wie ein Fernsehgerät angemeldet sind, eine monatliche Rundfunkgebühr von 28,25 DM zu zahlen haben. Sie ist bis zum 31. Dezember 2000 in dieser Höhe festgeschrieben. Für die Einrichtung und Nutzung eines Kabelanschlusses erheben die Kabelnetzbetreiber, z. B. die Deutsche Telekom, zusätzliche Gebühren; der Betrieb von privaten Satellitenempfangsanlagen ist gebührenfrei.

Feste Anteile der Rundfunkgebühr gehen an das DeutschlandRadio, an das deutsch-französische Gemeinschaftsprogramm "Arte", die Landesmedienanstalten usw. Die Rundfunkanstalten der ARD erhalten 70 Prozent der Fernsehgebühren, das ZDF 30 Prozent. Insgesamt flossen 1997 an die Rundfunkanstalten der ARD (die Deutsche Welle finanziert sich aus Mitteln des Bundeshaushaltes) mehr als 8,35 Milliarden DM aus Teilnehmergebühren; außerdem gingen 2,263 Milliarden DM aus den Fernsehgebühren an das ZDF. Den Landesrundfunkanstalten stehen zur Finanzierung ihrer Hörfunk- und Fernsehprogramme schließlich monatlich je Teilnehmer 19,57 DM zur Verfügung.

Die Gebühren werden zentral eingezogen und dann auf die einzelnen Anstalten entsprechend der Hörer- bzw. Zuschauerzahl in ihrem Sendegebiet aufgeteilt. Der Anteil variiert zwischen 20,8 Prozent (Westdeutscher Rundfunk) und 0,9 Prozent (Radio Bremen) des auf die ARD-Anstalten entfallenden Gebührenaufkommens. Es findet allerdings ein interner Finanzausgleich statt, damit auch die Rundfunkanstalten mit kleinen Sendegebieten ein konkurrenzfähiges Programm gestalten können. Die Deutsche Telekom erhält einen festen Prozentsatz für technische Leistungen; sie weist die Sendefrequenzen zu und betreibt einen Teil des Sendernetzes.

Werbung betreibt jede Rundfunkanstalt in eigener Regie. Durch die Expansion privatwirtschaftlichen Hörfunks und Fernsehens mit hohen Einschaltquoten hat sich in den letzten Jahren der größte Teil der Werbeaufwendungen zu den privaten Programmanbietern verlagert. Bei Netto-Werbeeinnahmen von 7,44 Milliarden DM im Fernsehen hatten die ARD-Anstalten 1997 nur 308 Millionen DM an sich gezogen, das ZDF ebenfalls 308 Millionen DM. Das ist gegenüber 1989 ein Rückgang um mehr als zwei Drittel. Der Werbeaufwand im Hörfunk lag im Jahre 1997 bei insgesamt 1,18 Milliarden DM, davon erhielten die ARD-Anstalten netto nur 415 Millionen DM. Die Landesrundfunkanstalten verzeichnen neben Einnahmen aus Gebühren und Werbung noch Erträge aus Lizenzen, Kostenerstattungen und Zinsen; dadurch verfügten 1997 die damals 11 Landesrundfunkanstalten über ein Jahresbudget von zusammen 10,92 Milliarden DM.

7. Viele Zulieferer, ein Programm

Zu dem gemeinsamen Fernsehprogramm, das die in der ARD zusammengeschlossenen Anstalten ausstrahlen, liefern die Landesrundfunkanstalten nach einem festen Schlüssel eigenproduzierte Beiträge. Hinzu kommen Gemeinschaftsbeiträge, so die zentral eingekauften Spielfilme und Serien, die Beiträge aus dem internationalen Programmaustausch sowie Sendungen, die eine Anstalt im Auftrag aller übrigen produziert. Die wichtigsten sind die Nachrichtensendungen "Tagesschau" und "Tagesthemen", deren Redaktion beim Norddeutschen Rundfunk/NDR in Hamburg arbeitet.

Die Sendezeiten des Fernsehprogramms der ARD sind in letzter Zeit erheblich erweitert worden, sie laufen wie die Programme der privaten Anbieter rund um die Uhr. Zwischen 17.30 und 20.00 Uhr verbreiten die einzelnen ARD-Anstalten Regionalprogramme, in denen auch die Werbesendungen von maximal 20 Minuten Dauer eingebaut sind; das Abendprogramm nach 20.00 Uhr und der Sonntag sind frei von Werbung. Parallel zu den Sendungen des Ersten Programms verbreiten die einzelnen Rundfunkanstalten - zum Teil auch gemeinsam - insgesamt sechs Dritte Fernsehprogramme. Die Programmstruktur sieht - sehr pauschal - im Durchschnitt so aus: Information füllt etwa 40 Prozent der Sendezeit; Spiel, Sport, Musik und Unterhaltung rund 60 Prozent der Sendezeit. Unter dem Konkurrenzdruck der privaten Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen hat die Höhe der Einschaltquoten erheblichen Einfluß auf die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Anstalten gewonnen. Bedingt durch die Akzeptanz einer unterhaltungsorientierten Programmstruktur durch große Zuschauergruppen ist die Zahl derartiger Sendungen, vor allem Spielfilme, Serien und Sportveranstaltungen, in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten gestiegen.

Mit der Ermittlung der Einschaltquoten ist die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg beauftragt, deren Ermittlungsmethoden sowohl die öffentlich-rechtlichen wie die privaten Programmanbieter anerkannt haben. Die bereits wenige Stunden nach der Sendung vorliegenden Zahlen über die Seh- bzw. Hörbeteiligung bilden die Grundlage nicht nur für die Programmplanung der Redaktionen, sondern auch für die Belegung der Werbezeiten im Umfeld von publikumsattraktiven Sendungen.

8. Spartenprogramme und internationale Programme

Gegen heftigen Protest der privaten Fernsehgesellschaften haben ARD und ZDF zwei Spartenprogramme ins Leben gerufen: "Phoenix", ein Ereignis- und Dokumentationskanal für politische Themen (seit April 1997) und "Der Kinderkanal", ein werbefreies auf Kinder ausgerichtetes Spartenprogramm (seit Januar 1997). Gemeinsam mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft und mit dem Österreichischen Rundfunk verbreiten ARD und ZDF unter dem Titel "3 sat" ein Programm mit kulturellem Schwerpunkt über Satellit. Sie liefern außerdem jeweils 25 Prozent des kulturorientierten deutsch-französischen Gemeinschaftsprogramm mit dem Namen "Arte" (Association Relative a la Television Europeenne), das seit 1991 über Satellit und Kabel in beiden Ländern verbreitet wird und das seinen Sitz in Straßburg hat. Programmzulieferer ist auf französischer Seite die Gesellschaft La Sept.

9. Programmvielfalt im Hörfunk

Um sich gegenüber dem gemeinhin als attraktiver angesehenen Fernsehen behaupten zu können, hat sich der Hörfunk bemüht, seine Programme veränderten Hörgewohnheiten anzupassen und seine medienspezifischen Vorteile zu nutzen, zumal ein dichtes Netz von Ultrakurzwelle-Sendern es zuläßt, parallel gerichtete Programme für Zielgruppen oder begrenzte Regionen zu gestalten. Jede der zehn öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten strahlt in ihrem Sendegebiet mindestens vier, in der Spitze acht Hörfunkprogramme aus, deren Struktur sehr unterschiedlich ist. Vergleicht man beispielsweise die Programme des Westdeutschen Rundfunks miteinander, so entfallen im 4. Hörfunkprogramm auf Leichte Musik 92 Prozent und auf Wortbeiträge sieben Prozent. Im 3. Hörfunkprogramm dominiert die Ernste Musik mit 80 Prozent Programmanteil und das 5. Hörfunkprogramm prägen die Wortsendungen mit einem Anteil von über 80 Prozent.

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