BIBLIOTHEK
Sammlung von unterschiedlichen Beiträgen zu den
Themen Massenmedien, Politik und Gesellschaft

Oktober 2000 - Udo
Branahl
Pressefreiheit und Eigentumsrecht
Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse von Eingriffen des Staates.
Sie schützt den gesamten Produktionsprozeß, der von der Informationsbeschaffung
bis zur Verbreitung der Zeitung reicht.
Pressefreiheit ist kein Selbstzweck, Sie dient nicht in erster Linie
der Selbstverwirklichung von Verlegern und Journalisten. Ihr eigentliches
Ziel besteht vielmehr darin sicherzustellen, daß sich ein Prozeß
freier öffentlicher Meinungs- und Willensbildung entwickelt, der,
um es in Termini des deutschen Bundesverfassungsgerichtes auszudrücken
für eine freiheitliche Demokratie "schlechthin konstituierend" ist.
Dazu gehört zunächst, daß das Publikum die Informationen
erhält, die es benötigt, um sich auf rationale Weise eine eigene
Meinung zu den Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung zu bilden (Informationsfunktion).
Zum anderen muß sichergestellt sein, daß diejenigen, die
sich - einzeln oder in Gruppen - an der öffentlichen Erörterung
allgemeiner Angelegenheiten beteiligen wollen, die Chance haben, mit ihren
Argumenten auch tatsächlich zu Wort zu kommen. Dadurch erhalten dann
zum Dritten die Inhaber der Staatsgewalt die Möglichkeit, ihre Politik
an der "öffentlichen Meinung", das heißt, den im Volk tatsächlich
vertretenen Ansichten, auszurichten.
Medien müssen so organisiert sein, daß sie ihren Beitrag
zu einem solchen Prozeß freier Meinungsbildung leisten können.
Das setzt zum einen ihre Unabhängigkeit von staatlichen Einrichtungen
voraus, Diese ist dadurch gewährleistet, daß die Presse in
Deutschland - wie auch anderswo - privatwirtschaftlich organisiert ist.
Zum anderen muß ein ausreichendes Maß inhaltlicher Vielfalt
sichergestellt sein: Die unterschiedlichen Meinungen und Interesse müssen
im redaktionellen Teil der Zeitung angemessen repräsentiert sein.
Anders als beim Rundfunk wird die inhaltliche Vielfalt der Presse nicht
durch rechtliche Regelungen sichergestellt. Die privatwirtschaftliche
Organisation der Presse führt vielmehr dazu, daß der Eigentümer
der Zeitung, der Verleger, das Recht hat, den Inhalt seiner Zeitung zu
bestimmen, ihr auch eine bestimmte Tendenz zu geben (Tendenzschutz).
Das Recht überläßt die Entstehung inhaltlicher Vielfalt
vielmehr dem Markt: Grundsätzlich hat jeder das Recht, Druckwerke
zu jeder Zeit und in jeder beliebigen Form zu produzieren und zu veröffentlichen.
Zusammen mit dem freien Berufszugang für Journalisten soll dieser
freie Marktzutritt dafür sorgen, daß sämtliche Informationsbedürfnisse
des Publikums umfassend befriedigt werden. Das gilt für den Bedarf
an politischen Informationen in gleicher Weise wie für Informationen
anderer Art.
Der Staat begnügt sich damit, den Zugang neuer Publikationen zum
Markt offen zu halten, Dies geschieht unter anderem dadurch, daß
er Regeln für den Wettbewerb aufstellt, an die sich alle zu halten
haben, und dadurch, daß er die Entstehung von Monopolen nach Möglichkeit
zu verhindern sucht.
Auf der Basis dieser Rechtsordnung hat sich in Deutschland eine Presselandschaft
entwickelt, die durch große Vielfalt gekennzeichnet ist. Das gilt
auch für die politische Presse, unter der die Tageszeitungen die
bedeutendste Rolle spielen.
Unter Vielfaltsaspekten gliedert sich der Tageszeitungsmarkt in überregionale
Qualitätszeitungen und lokale Heimatzeitungen. Auf dem überregionalen
Markt konkurrieren Blätter unterschiedlicher politischer Ausrichtung.
Das Spektrum reicht von der eher linksorientierten "taz" über die
"Frankfurter Rundschau" und die "Süddeutsche Zeitung" bis zu der
eher konservativen "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und "Die Welt".
Die Entwicklung der lokalen Zeitungsmärkte hingegen ist in den
letzten Jahrzehnten durch Konzentrationsprozesse geprägt gewesen,
Diese haben dazu geführt, daß heute viele Gegenden nur durch
eine einzige Lokalzeitung bedient werden.
Dieser Konzentrationsprozeß ist allerdings nicht unbedingt gleichbedeutend
mit einer Abnahme inhaltlicher Vielfalt. Die Erfahrung hat nämlich
gezeigt, daß Zeitungen mit einem vielfältigen Informationsangebot,
die einen breiten Leserkreis aus den unterschiedlichsten Schichten und
Gruppierungen ansprechen (Generalanzeiger), sich im allgemeinen gegenüber
Konkurrenten durchgesetzt haben, die eine relativ enge Tendenz vertreten
So sind Parteizeitungen in Deutschland fast völlig vom Markt verschwunden.
Resümee
Das System eines offenen Marktzutritts ist seiner Aufgabe, ein vielfältiges
Informationsangebot sicherzustellen, bislang gut gerecht geworden, Anzeichen
dafür, daß die Verleger ihr Eigentumsrecht zur Indoktrination
des Publikums mißbrauchen könnten, sind bislang nicht ersichtlich.
Übersetzung aus dem Deutschen ins Russisch: Tatjana
Dotsenko.
Udo Branahl - Professor, Doktor für Jura.
Universität Dortmund.
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