DEUTSCHE
GESCHICHTE
Der Text dieser Seite ist dem Nachschlagebuch
"Tatsachen über Deutschland" entnommen. Herausgegeben vom Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung. Societäts-Verlag, Frankfurt/Main, 1998. Redaktion: Dr.
Arno Kappler. Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt des ganzen Nachschlagebuches
ist abrufbar im Internet unter:
http://www.government.de/
Weichenstellungen für die Zukunft
Nach der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands und den gewaltigen
politischen Veränderungen, die der Zusammenbruch der kommunistischen
Staatenwelt im östlichen Europa bewirkte, standen vor die Bundesrepublik
und ihre Partner unverändert großen Herausforderungen. Obwohl
entscheidende Schritte auf diese Ziele hin bereits vollzogen sind, bleiben
wichtige Aufgaben weiterbestehen:
- Der Aufbau in den neuen Ländern muß vorangetrieben und
die innere Einheit Deutschlands vollendet werden.
- Die Europäische Union muß weiter fortentwickelt, vertieft
und erweitert werden.
- Eine globale Friedens- und Sicherheits-architektur muß errichtet
und erhalten werden.
Die nationale, die europäische und die globale Aufgabe sind untrennbar
miteinander verbunden. Der Aufbau und die Konsolidierung in den neuen
Ländern können nicht ohne eine strikte Einbindung in den Prozeß
der europäischen Integration erfolgen. Europa kann seine neue Gestalt
nicht ohne seine Öffnung gegenüber den Reformländern in
Mittel- und Osteuropa erhalten.
Wirtschaftlich, aber auch politisch müssen die Staaten Ostmitteleuropas
Schritt für Schritt an die gemeinsamen europäischen und atlantischen
Organisationen herangeführt werden. In diesem Sinne wurde am 24.
Juni 1994 zwischen der Europäischen Union und Rußland auf Korfu
ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unterzeichnet. Die umfangreiche
Hilfe, welche die Bundesregierung Rußland leistet, entspricht ihrem
vitalen Interesse an einem Erfolg des demokratischen Umgestaltungsprozesses
ebenso wie der neuen Gemeinsamkeit der politischen Werte.
Seit 1989 bis Anfang 2000 belaufen sich die Ausgaben und bestehenden
Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der ehemaligen Sowjetunion
und den heutigen GUS-Ländern auf über 90 Milliarden Mark.
Den größten Teil an den deutschen Unterstützungsmaßnahmen
für den politischen und wirtschaftlichen Reformprozeß in den
GUS-Staaten bilden dabei die Kreditgarantien und Bürgschaftender
Hermes-Exportkreditversicherung mit 47,1 Milliarden Mark.
Trotz der Sparmaßnahmen bei den staatlichen Ausgaben hält
die Bundesrepublik in den kommenden Jahren ihr finanzielles Engagement
auch für die Entwicklungsländer an. Sie beiträgt der Hilfe
zur Selbsthilfe, um die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebensverhältnisse
der dort lebenden Menschen zu verbessern.
Die Beachtung der Menschenrechte, Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit,
Einführung einer marktwirtschaftlichen und sozial orientierten Wirtschaftsordnung
und die Entwicklungsorientierung des staatlichen Handelns in den Empfängerländern
sind wichtige Kriterien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln.
Daß Deutschland an dritter Stelle der Beitragszahler der Vereinten
Nationen steht (8,9 Prozent des VN-Haushalts) und 22,8 Prozent des NATO
und 28,5 Prozent des WEU-Haushaltes zahlt, unterstreicht den Willen der
Bundesregierung, ihren Beitrag zu Stabilität und Friedenssicherung
zu leisten.
Dies sind Gründe für die deutsche Bewerbung um einen Ständigen
Sitz im Weltsicherheitsrat. Auf Ersuchen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen nahm eine Transporteinheit der Bundeswehr im Sommer
1993 zum erstenmal an einem Einsatz der VN-Blauhelme in befriedeten Gebieten
in Somalia teil.
Dieser Einsatz wurde in Deutschland politisch kontrovers diskutiert;
vom Bundesverfassungsgericht erging indessen im Juli 1994 das Urteil,
daß sich Deutschland mit seinen Streitkräften an Einsätzen
im Rahmen von Aktionen der NATO und WEU zur Umsetzung von Beschlüssen
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beteiligen darf.
Gleiches gilt dem Spruch der Karlsruher Richter zufolge für eine
Beteiligung deutscher Streitkräfte an von den Vereinten Nationen
aufgestellten Friedenstruppen. Am 6. Dezember 1995 billigte der Bundestag
mit großer Mehrheit den Bosnien-Auftrag für 4000 Soldaten der
Bundeswehr im Rahmen der Krisenregelung von der VN.
Anfang 1997 unterstellte der deutsche Verteidigungsminister 3000 Soldaten
der Bundeswehr mit Zustimmung des Deutschen Bundestages dem Kommando der
Stabilization Force (SFOR) der von der NATO geführten internationalen
Friedenstruppe für Bosnien und Herzegowina. Deutschland beteiligt
sich mit dem zweitstärksten Polizeikontingent an der Internationalen
Polizeitruppe im ehemaligen Jugoslawien (IPTF).
Auf dem Weg zur Europäischen Union
Am 1. Januar 1999 übernimmt Deutschland die Präsidentschaft
in der Europäischen Union. Auf dem Programm stehen wichtige Vorhaben
auf dem Weg zur europäischen Integration.
Erster Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft ist der geplante
Abschluß der Verhandlungen zur ,,Agenda 2000". Dabei geht es um
Aufgaben, Ausgaben und Finanzierung der Union. Ein weiteres Ziel ist die
Intensivierung der Verhandlungen zur EU-Osterweiterung.
Mit Beginn des Jahres 1993 wurde der gemeinsame Binnenmarkt der damaligen
zwölf EG-Länder eröffnet. Dieser Markt vereinte 345 Millionen
Europäer zum kaufkräftigsten Wirtschaftsgebiet der Erde. Bis
auf die Schweiz schlossen sich die Staaten der Europäischen Freihandelszone
EFTA Österreich, Schweden, Norwegen, Finnland, Island und Liechtenstein
mit der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Wirtschaftsraum
zusammen.
Seit der Mitte des Jahres 1990 befand sich die Wahrungsunion in ihrer
ersten Phase; mit ihr wurde der Kapitalverkehr zwischen den EG-Staaten
freigegeben und die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Partner und
die Zusammenarbeit der Zentralbanken intensiviert. In einer zweiten Phase.
Die 1994 begann, bereitete das Europäische Währungsinstitut
(EWI) die Errichtung einer Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt
am Main vor. Nachdem die Staats- und Regierungschefs am 2./3. Mai 1998
den Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion für
zunächst elf Mitgliedstaaten beschlossen, nahm die Europäische
Zentralbank (EZB) am 1. Juni 1998 ihre Arbeit auf.
Die dauerhafte Einhaltung der Konvergenzkriterien, vor allem ein hoher
Grad an Geldwertstabilität und Haushaltsdisziplin, sind Voraussetzung
für den Erfolg der dritten Stufe, die vertragsgemäß am
1. Januar 1999 beginnt. Die nationalen Währungen der Euro-Zone verlieren
am 1. Juli 2002 ihre Gültigkeit.
Für die Bundesregierung war besonders wichtig, daß die Staats-
und Regierungschefs 1991 in Maastricht nicht nur den Vertrag über
die Wirtschafts- und Währungsunion ausgehandelt, sondern darüber
hinaus die Europäische Union vereinbart haben. Die ein Dach für
die weiter zu vertiefende Europäische Gemeinschaft darstellt.
Der Vertrag ist im November 1993 in Kraft getreten. Nach Ansicht der
Bundesregierung muß die Vertiefung der Gemeinschaft mit derenErweiterung
einhergehen, nach dem Beitritt der früheren EFTA-Staaten Finnland,
Österreich und Schweden zum 1. Januar 1995 auch durch die Heranführung
der mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten an die EU.
Auf dem EU-Gipfel, der unter Beteiligung von 21 Staats- und Regierungschefs
im Dezember 1994 in Essen stattfand, wurde deshalb ein Konzept verabschiedet,
wie den mittel- und osteuropäischen Reformstaaten. Die mit der EU
durch Europa-Abkommen verbunden sind. Der Weg zur Europäischen
Union geebnet werden kann.
Dieses Konzept mündete in einen Erweiterungsprozeß, der am
30. März 1998 mit elf Staaten-Kandidaten eröffnet wurde. Konkrete
offizielle Beitrittsverhandlungen begannen einen Tag später, am 31.
März mit zunächst sechs Staaten: Polen, Ungarn, Tschechien,
Slowenien, Estland und Zipern.
Seit dem 26. März 1995 ist das Schengener Abkommen in Kraft: An
den Grenzen zwischen Deutschland, den Benelux-Ländern, Frankreich,
Spanien, Portugal, Italien und Österreich gibt es keine Personenkontrollen
mehr, dafür aber eine intensivierte Paß- und Zollkontrolle
an den Außengrenzen.
Durch den Vertrag von Amsterdam wird diese Zusammenarbeit künftig
in die EU einbezogen. Auf diesen Vertrag einigten sich die Staats- und
Regierungschefs am 16./17. Juni 1997. Er bildete den erfolgreichen Abschluß
der Regierungskonferenz, die im März 1996 in Turin begonnen hatte.
Der Vertrag von Amsterdam stärkt deutlich die Handlungsfähigkeit
der Union in Fragen deräußeren und inneren Sicherheit. Bei
den drängenden Problemen der Arbeitslosigkeit sowie der Stärkung
der sozialen Komponente sind die Grundlagen für entschlossenes Handeln
gelegt worden.
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